Ein Kurzzeitschutz ist immer dann hilfreich, wenn Sie zeitweise den umfassenden Schutz einer Versicherung genießen möchten, ohne dafür jedoch einen jährlichen Beitrag zahlen zu müssen. Ob Sie nun Ihren Wagen an jemanden verleihen und daher zusätzlich absichern möchten, im Urlaub sicher mit dem Mietwagen fahren möchten oder sich während der Probefahrt mit Ihrem zukünftigen Fahrzeug in Sicherheit wissen wollen – Kurzzeitversicherungen bieten Ihnen den richtigen Schutz.
Bevor Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zulegen, sollten Sie dies auf Herz und Nieren testen. Das beste Mittel hierfür ist eine Probefahrt mit dem gewünschten Wagen – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug von einem Händler oder einer Privatperson kaufen möchten. Um dabei Ihr finanzielles Risiko zu reduzieren, können Sie sich vor potenziellen Unfallschäden mithilfe des Probefahrten-Schutzes1 der Element Insurance AG absichern. Auf diese Weise werden die Selbstbeteiligung und weitere Kosten im Schadenfall für Sie übernommen. Der Kurzzeitschutz für Probefahrten eignet sich zudem auch, wenn Sie selbst ein Fahrzeug verkaufen wollen und die Probefahrt des potenziellen Käufers absichern möchten.
Bei dieser Art der Kurzzeitversicherung variiert der Leistungsumfang je nach gewähltem Paket und Art des Verkaufs. Grundlegend gibt es zwei Pakete: die Basis- und die Premium-Variante.
Handelt es sich um einen privaten An- oder Verkauf des Fahrzeugs, erstattet Ihnen der Versicherer folgende Kosten:
Im Premium-Schutz ist im Zuge eines privaten Kaufs oder Verkaufs zudem die Erstattung einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts der Kasko- und Haftpflichtversicherung mitinbegriffen. Der Schadenfreiheitsrabattverlust wird für eine Dauer von maximal drei Jahren entschädigt. Die Höchstdeckungssumme beider Pakete liegt bei einer Probefahrt im Rahmen eines privaten An- oder Verkaufs bei 5.000 Euro. Möchten Sie die Probefahrt bei uns als Händler durchführen, zahlt für einen Schaden in der Regel unsere Versicherung . Sie selbst zahlen dabei eine Selbstbeteiligung. Der Basis-Schutz tilgt diese Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag von 1.000 Euro, der Premium-Schutz bis zu 2.500 Euro.
Nicht versichert sind beispielsweise:
Eine Probefahrt-Versicherung kann jeder abschließen, der mindestens 18 Jahre alt ist und nicht dem versicherten Nutzerkreis der Kfz-Versicherung des Wagens zugehört.
Damit der Probefahrten-Schutz greift, müssen Sie mit der Probefahrt stets innerhalb Deutschlands beginnen. Versichert sind dann alle Schäden, die innerhalb der Europäischen Union und Europas entstehen.
Die maximale Dauer des Kurzzeitschutzes hängt davon ab, ob die Probefahrt bei einem privaten Verkäufer oder einem gewerblichen Händler durchgeführt wird. Bei einem privaten Verkäufer dauert der Versicherungsschutz 24 Stunden an. Die Höchstdauer einer einzelnen Probefahrt darf dabei lediglich 4 Stunden betragen. Sie können aber theoretisch Probefahrten mit verschiedenen Wagen innerhalb des eintägigen Versicherungsschutzes absolvieren. Planen Sie Ihre Probefahrt bei einem Händler, ist eine Versicherungslaufzeit von bis zu fünf Tagen möglich.
Nein, der Probefahrten-Schutz deckt keine Schäden im Verlauf einer Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs ab. Möchten Sie ein Fahrzeug kaufen, das noch auf den Verkäufer zugelassen ist, kann dieser einen Drittfahrer-Schutz für die Überführung beantragen. Hat der Verkäufer das Fahrzeug bereits abgemeldet, benötigen Sie für die Überführung ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Solch ein Kurzzeitkennzeichen kann zudem für Probefahrten von abgemeldeten Fahrzeugen verwendet und bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden. In der Regel müssen Sie für die Bereitstellung des kurzzeitigen Kennzeichens sowie für die Bearbeitung und die Versicherung eine Gebühr zahlen. Ein Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage lang gültig.
Ihr Fahrzeug soll zeitweise von einem jungen Fahrer gefahren werden, Ihr Versicherungsvertrag deckt jedoch nur Fahrer ab einem gewissen Alter ab? Oder Sie sind unter 20 Jahre alt und möchten sich ein Fahrzeug leihen, zu dessen versichertem Nutzerkreis Sie nicht gehören? Dann hilft Ihnen der Jungfahrer-Schutz1. Mit diesem versichern Sie sich oder einen jungen Fahrer zeitweise, sodass Vertragsstrafen, Selbstbeteiligungen und Beitragsnachforderungen übernommen werden. Auch den Rückstufungsschaden nach einem Unfall können Sie bei Bedarf mitversichern.
Junge Fahrer in die herkömmlichen Kfz-Versicherung aufzunehmen, ist mit einer höheren Versicherungsprämie verbunden. Gerade bei Jungfahrern, die selten mit dem Fahrzeug unterwegs sind, lohnt sich eine Aufnahme in die Kfz-Versicherung meist nicht. Stattdessen können Sie Fahrer zwischen 17 und 20 Jahren bei Bedarf per Kurzzeitversicherung absichern.
Versichert werden können Personen zwischen 17 und 20 Jahren, die nicht zum vereinbarten Nutzerkreis der herkömmlichen Kfz-Versicherung gehören. Personen ab 21 Jahren können durch den Drittfahrerschutz abgesichert werden.
Was genau in der Jungfahrer-Versicherung mitinbegriffen ist, hängt von dem von Ihnen gewählten Leistungspaket ab. Im Basis-Paket werden die Kosten für Vertragsstrafen, Beitragsnachforderungen sowie die Selbstbeteiligung erstattet. Der Premium-Schutz bewahrt Sie zudem vor einem sogenannten Rückstufungsschaden im Rahmen der Kasko- und Haftpflichtversicherung. Dieser wird bis zu drei Jahre lang durch den Jungfahrer-Schutz erstattet. Die maximale Deckungsleistung beider Pakete beträgt 5.000 €.
Der Jungfahrer-Schutz leistet keine Erstattung bei:
Die Dauer des Kurzzeitschutzes können Sie flexibel bestimmen. Die Mindestlaufzeit beträgt dabei 24 Stunden, die Höchstdauer beträgt 30 Tage.
Sofern das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, gilt der Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die Teil der Europäischen Union sind.
Ihr Fahrzeug ist nur auf Sie selbst oder nur auf einen kleinen Nutzerkreis versichert – Sie möchten das Fahrzeug aber gerne an jemanden ausleihen, der nicht zu diesem Nutzerkreis gehört? Dann können Sie spontan den sogenannten Drittfahrer-Schutz1 abschließen. Die Kurzzeitversicherung bewahrt Sie vor möglichen Selbstbeteiligungen, Vertragsstrafen und Beitragserhöhungen, falls Ihr verliehenes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.
Die Kurzzeitversicherung für den Schutz zusätzlicher Fahrer stellt zwei verschiedene Leistungspakete zur Auswahl: Basis und Premium. Der Basis-Schutz erstattet Ihnen finanzielle Verluste, die durch Vertragsstrafen und Beitragsnachforderungen entstehen. Auch die Selbstbeteiligung wird rückerstattet. Die Premium-Variante schützt Sie zudem vor einem sogenannten Rückstufungsschaden, der durch eine Verschlechterung Ihrer Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall auftreten kann. Der Drittfahrer-Schutz kommt für den Rückstufungsschaden Ihrer Kasko- und Haftpflicht für bis zu 3 Jahre auf. Die Höchstdeckungssumme beider Pakete beträgt 5.000 Euro.
Versichert werden können Personen zwischen 17 und 20 Jahren, die nicht zum vereinbarten Nutzerkreis der herkömmlichen Kfz-Versicherung gehören. Personen ab 21 Jahren können durch den Drittfahrerschutz abgesichert werden.
Sie können die Versicherung für zusätzliche Fahrer abschließen, die mindestens 21 Jahre alt sind und nicht zum bereits versicherten Personenkreis gehören. Ist der zusätzliche Fahrer unter 21 Jahre alt, können Sie stattdessen einen Jungfahrer-Kurzzeitschutz abschließen.
Sofern das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, gilt der Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die Teil der Europäischen Union sind.
Ob für den Transport von Möbeln, die Flexibilität im Urlaub oder weil Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen – wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, sollten Sie sich ausreichend schützen. Günstige Mietwagenpreise sorgen meist dafür, dass im Schadensfall eine hohe Selbstbeteiligung im Rahmen der Kaskoversicherung anfällt. Damit Sie dennoch so viel finanzielle Sicherheit wie möglich genießen, können Sie eine Kurzzeitversicherung für die Dauer der Mietwagennutzung abschließen. Je nach Paket – ob Basis oder Premium – variiert der Versicherungsschutz. So übernimmt der Mietwagen-Schutz1 im Basis-Paket die Selbstbeteiligung im Schadensfall, während im Premium-Paket darüber hinaus auch der Verlust des Schlüssels, Schäden durch falsche Betankung sowie die Erstattung von Servicegebühren mitinbegriffen sind.
Beim Basis-Schutz wird die Selbstbeteiligung im Schadenfall bis zu einer Höhe von 2.500 Euro übernommen, sofern die Schäden am Mietwagen während Ihrer Nutzungsdauer auftreten. Sie zahlen dann lediglich eine Summe von 150 Euro zu.
Der Premium-Schutz umfasst neben der Übernahme der Selbstbeteiligung weitere Leistungen:
Nicht vom Versicherungsschutz der Mietwagen-Kurzzeitversicherung abgedeckt sind unter anderem:
Die maximale Versicherungsdauer des Mietwagen-Schutzes beträgt 30 Tage.
Der Mietwagen-Schutz kann abgeschlossen werden, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind und ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Mietwagen-Betreiber anmieten möchten.
Der Mietwagen-Schutz kann abgeschlossen werden, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind und ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Mietwagen-Betreiber anmieten möchten.
Die Versicherung greift bei Pkw, die Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anmieten.